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Redensart / Redewendung

Jemandem aufs Dach steigen

Bedeutung

Jemanden ausschimpfen, schelten, tadeln, zurechtweisen, in die Schranken weisen, ihm Vorwürfe machen; sich bei jemandem energisch beschweren

Hintergrund

In vielen Fällen - und auch in diesem - mutet die mittelalterliche Rechtspraxis geradezu grotesk an. Ich verspreche Ihnen, geneigter Leser, Sie werden sich an Schildbürger und Ostfriesen erinnert fühlen. Anwesende natürlich ausgenommen!

Beginnnen möchte ich trotzdem mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Kennen Sie dessen Artikel 13? Sparen Sie sich das Nachschlagen... Im Satz 1 heißt es: "Die Wohnung ist unverletzlich."

Die Unverletzlichkeit der Wohnung war bereits im Mittelalter bekannt bzw. anerkannt, obwohl man damals alles andere als zimperlich war. Man denke an Folter als legitimes Mittel der Wahrheitsfindung (als Erpressung oder Zwang zu einer bestimmten Aussage wurde das nicht gesehen) und die mitunter sehr "einfallsreichen" Todesstrafen. Erschien ein Angeklagter nicht vor Gericht und verkroch sich lieber in einem Haus, konnte er nicht einfach so "polizeilich vorgeführt" werden. Das Dach über dem Kopf (egal, ob sein eigenes oder ein fremdes) schützte ihn vor dem Zugriff der Büttel. Nach mittelalterlicher und formal nicht zu widerlegender Logik konnte man dem abhelfen, indem man kurzerhand das Dach abdeckte. Ohne das schützende Dach durften die Gerichtsdiener den sogenannten Friedlosen auch im Haus ergreifen.

Das Abdecken des Daches konnte aber nicht nur vom Gericht angeordnet werden. Es war auch als Ehrenstrafe bei unsittlichem Verhalten in der Ehe bekannt. Wer sich bspw. vor Zeugen von seiner Frau schlagen ließ, also schon eine aufs Dach bekommen hatte, dem stieg man auch noch auf selbiges. Das war dann allerdings Sache der Gemeinde, in der der Pantoffelheld lebte.

Zudem soll es im Rheinland - wo sonst? - Vereinigungen junger Männer gegeben haben, die zur Fasnacht unter allerlei Mummenschanz Leuten, die ihrer Meinung eine Strafe für unsittliches Vehalten verdient hatten, aufs Dach stiegen.

Ich gestehe, um der Lesbarkeit willen habe ich den Sachverhalt etwas vereinfacht dargestellt. Mittelalterliche Rechtsprechung und Gesetze sind nicht wirklich verständlicher als die der heutigen Zeit. Und wenn man dann noch die mannigfachen regionalen oder gar lokalen Unterschiede beachten wollte... Vermutlich müßten Sie Urlaub nehmen, um den Artikel lesen zu können. Nun, Sie werden mir ob der Vereinfachungen schon nicht aufs Dach steigen, oder?

Zum Thema Dach noch dies: Auf der althergebrachten Gleichsetzung von Dach und (menschlichem) Kopf beruhen Redensarten wie Jemandem eine aufs Dach geben und, wenn man derjenige ist, dem das widerfährt, Eine aufs Dach bekommen. Damit ist ein scharfer Tadel gemeint, den man erteilt oder erhält. Die beiden Ausdrücke können aber auch als reichlich schönfärbende Umschreibung für Handgreiflichkeiten verwendet werden, bei denen die Fäuste auf die Augen passen. Und einen Dachschaden hat umgangssprachlich, wer angeblich nicht ganz bei Verstand ist.

Beispiele

"Da würde mir meine Frau aufs Dach steigen."
"Wer den Parlamentariern aufs Dach steigen will, kommt ebenfalls auf seine Kosten: Das Gebäude erhält eine Dachterrasse mit Restaurant."
"Daß sich die Berliner gern gegenseitig aufs Dach steigen, wenn ihnen irgend etwas nicht paßt, ist nichts besonderes."
"Schließlich wollen die Bands nicht, daß ihnen die Nachbarn aufs Dach steigen."

Abbildung(en)

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