Redensart / RedewendungFersengeld geben BedeutungFliehen, wegrennen, abhauen, davonlaufen, sich verdrücken, sich davonmachen, das Weite suchen,
desertieren; gewissermaßen die Beine in die Hand nehmen oder zusehen, daß man Land gewinnt HintergrundDiese Redensart läßt sich nicht mit letzter Gewißheit herleiten, weil es mehrere Möglichkeiten hierfür gibt. Gemeinsam ist aber allen, daß sie etwas mit dem Zahlen von Geld für das Ergreifen der Flucht
- wörtlich oder im übertragenen Sinne - zu tun haben.
So gab es zum Beispiel im Sachsenspiegel (bedeutendste deutsche
Gesetzessammlung des Mittelalters, entstanden in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts)
einen Passus, der besagte, daß Frauen der Wenden (ein Volksstamm mit slawischen
Wurzeln) ihre Männer verlassen durften, wenn sie ihnen einen entsprechenden
finanziellen Ausgleich zahlten.
In im 14. Jahrhundert gebräuchlichem Mittelniederdeutsch liest sich das
in etwa so: "sie muten irme herren die versne penninge
geven, dat sint dri schillinge, unde in summen steden mer, als na des
landes wonheit"
Dabei bezog sich "versne penninge" nicht auf die Ferse, den hinteren Teil
des Fußes, sondern eher auf eine Färse, also eine Kuh, die noch kein Kalb
bekommen hatte. Die scheidungswillige Frau hatte demnach mindestens den
Gegenwert einer solchen Kuh als Entschädigung für ihre "Flucht" zu zahlen.
Eine zweite Variante steht eher im Zusammenhang mit der heutigen Bedeutung
des Fersengeldes (was freilich hinsichtlich seiner Herkunft nichts beweist).
So war es bei einigen Stämmen (z.B. den Alemannen) üblich, Feiglinge,
die während einer Schlacht das Weite gesucht hatten, mit einem Strafgeld zu belegen.
Hierbei könnte schon eher die Ferse als Teil des Fußes gemeint sein, weil
man einen Flüchtenden im Normalfall nur noch von hinten sieht.
Beide Überlieferungen sind für sich historisch verbürgt. Unklar ist lediglich,
aus welcher der Volksmund die bekannte Redensart abgeleitet hat. Beispiele "Viele lagen schon aus Hunger danieder und mußten gleichwohl alle Tage
etliche Male Fersengeld geben und sich verstecken."
"Aus dieser Stellung kann sich die Katze sekundenschnell entscheiden, angreifen oder Fersengeld geben."
"Wenn sie jetzt Fersengeld geben, machen sie sich strafbar und müssen mit einer
Geldstrafe in erheblicher Höhe oder gar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
"Trotzdem heißt es im Ernstfall, sich nicht provozieren lassen und lieber Fersengeld
geben."
"Vorfälle wie diese passieren zwar, seit es Sport gibt, auf Kreisliga-Plätzen zum Beispiel hat schon
so mancher Referee nach dem Schlußpfiff Fersengeld geben müssen, aber Gewalt ohne Ball auf dem Rasen in den höchsten Klassen hatte Seltenheitswert." Abbildung(en) Das Bild zeigt eine Seite einer Sachsenspiegel-Ausgabe aus der Mitte des 14. Jahhunderts.
Da im Mittelalter der größte Teil der Bevölkerung weder schreiben noch
lesen konnte (selbst die Adligen nicht), wurden die Gesetze nicht nur
schriftlich, sondern parallel in auch für Leseunkundige verständlichen
Bildern wiedergegeben. Dabei handelte es sich nicht nur um "einfache"
Illustrationen zum Text, sondern um eine durchdachte und eigenständige Bildersprache.
Gesten, Kleidung, Farben - alles hatte eine tiefere Bedeutung, die sich der
zeitgenössische "Leser" allerdings ungleich leichter erschließen konnte
als der heutige Betrachter.
Übrigens sollte man sich von der Bezeichnung Sachsenspiegel nicht täuschen
lassen! Sein Geltungs- und Einflußbereich beschränkte sich nicht auf die Grenzen Sachsens,
sondern erstreckte sich auch auf andere Fürstentümer und sogar bis weit
nach Osteuropa. Bspw. in Preußen besaß er bis zur
Einführung des Allgemeinen Landrechts im Jahr 1794 Gültigkeit.
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