Redensart/Redewendung
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Bedeutung
jemanden tadeln/zurechtweisen – jemanden eindringlich ermahnen – jemandem zureden, etwas zu tun oder zu lassen
Herkunft
Man kann diese Redensart fast wörtlich herleiten: jemanden in seine Gebete einschließen, für jemanden bei Gott um dessen Segen bitten. Besser zu der heutigen Bedeutung des Tadelns passt die ähnliche Erklärung, dass der Beichtvater den reuigen Sünder nach dessen Beichte in sein Gebet einschließt und/oder ihm als Buße aufgibt zu beten.
Aber es geht wohl auch ohne Gott. Schon lange hält sich die Geschichte, dass es anfangs gar nicht ins Gebet nehmen hieß, sondern ins Gebett nehmen.[1] Gebett nannte man in Norddeutschland das Gebiss, das man u.a. Pferden ins Maul steckt, um widerspenstigen Tieren seinen Willen aufzudrücken. Demnach ist der Redewendung im Laufe der Zeit ein „t“ abhanden gekommen, wohl weil weiter südlich kaum jemand etwas mit dem Wort Gebett anzufangen wusste.
[1] Wülfing, J. Ernst: Was mancher nicht weiß. Sprachliche Plaudereien, Jena 1905, S. 13
Beispiele
„Der Papst will den Präsidenten ins Gebet nehmen, aber in einem Sinne, der Bush nicht sehr gelegen kommen dürfte.“
„Den Spielern, die in der Halbzeit selbst Hoeneß ins Gebet genommen hatte, fehlte auch in der zweiten Halbzeit der Glaube an die Wende.“
„Die Lage war derart verheerend, das Versagen so allgemein, dass er gar nicht wusste, wen er zuerst ins Gebet nehmen sollte.“
„Fast wöchentlich wird Griechenland von dieser oder jener Seite ins Gebet genommen.“